Radfahrer müssen immer Radwege nutzen: 5 Mythen über das Radfahren im Check

Dass sich Radfahrer an Regeln halten müssen, lernen alle Grundschüler im Kreis Pinneberg beim Verkehrsunterricht. Hier zeigt ein Polizeibeamter in Halstenbek Kindern, wie sie als Radfahrer sicher abbiegen können.
Dass sich Radfahrer an Regeln halten müssen, lernen alle Grundschüler im Kreis Pinneberg im Verkehrsunterricht. Hier zeigt ein Polizeibeamter in Halstenbek Kindern, worauf sie achten müssen, um sicher mit dem Rad unterwegs sein zu können.Foto: Manu Schmickler

Nicht nur Trunkenheit am Steuer ist eine Straftat, auch beim Radfahren gilt eine Promillegrenze. Unsere Redaktion hat beim ADFC Pinneberg nachgefragt, und fasst zusammen, welche Fehler für Radfahrer richtig teuer werden können – und welche Radfahr-Rechte vielen Autofahrern unbekannt sind.

Manche Gerüchte über Regeln und Rechte von Radfahrern halten sich hartnäckig. Unsere Redaktion hat beim ADFC in Pinneberg nachgefragt, was an den gängigen Mythen aus sozialen Medien dran ist.

  1. Radfahren darf man auch betrunken
    Zwei Voraussetzungen gelten generell fürs Radeln: Das Rad muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und der Fahrer muss verkehrstüchtig sein. Beides kann die Polizei prüfen – und tut das auch. So schnappte die Rellinger Polizei im Oktober 2023 eine Radlerin, die in der Eichenstraße durch Zickzack-Fahren aufgefallen war. 2,0 Promille zeigte das Pusteröhrchen an. Ab 1,6 Promille gilt man generell als fahruntauglich auf dem Rad. Dann droht auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Aber schon ab 0,3 Promille kann das Radeln zu Konsequenzen führen, wenn eine unsichere Fahrweise erkannt wird.
  2. Punkte in Flensburg gibt es nur für Autofahrer
    Was viele nicht wissen: Die Punktekartei in Flensburg heißt offiziell Fahreignungsregister und erfasst Punkte unabhängig davon, ob eine Person einen Führerschein besitzt. So kann man mit Beginn der Strafmündigkeit ab 14 Jahren auch als Fußgänger oder Radler Punkte sammeln, zum Beispiel, indem man einen Bahnübergang bei geschlossener Schranke überquert – und das kann dann am Ende den vorhandenen Führerschein gefährden oder dazu führen, dass ein Antrag auf einen Führerschein nicht genehmigt wird.
  3. Radfahrer gehören nur in Ausnahmefällen auf die Straße
    Das Gegenteil ist inzwischen der Fall: Radfahrer sind nur in Ausnahmefällen verpflichtet, Radwege zu nutzen. Diese sind mit einem blauen Schild gekennzeichnet. Sind diese Radwege nicht vereist, zugeparkt oder aus anderen triftigen Gründen unbenutzbar, wird bei Nichtbenutzung ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Das steigt bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auf 25, bei Gefährdung auf 30 und bei einem Unfall auf 35 Euro. Wenn ein Radfahrer, der älter als zehn Jahre ist, auf dem Gehweg erwischt wird, kostet das 55 Euro. Auch dann, wenn der Gehweg benutzt wurde, um einem Autofahrer in einer schmalen Einbahnstraße Platz zu machen. Ob sich auf dem Gehweg noch andere Menschen befinden, spielt dabei keine Rolle.
  4. Fahrräder dürfen nicht in Fußgängerzonen oder am Straßenrand abgestellt werden
    Doch, das dürfen sie. Es kommt zwar in der Praxis eher nicht vor, aber auch Drahtesel dürfen am Rand der Straße geparkt werden, wenn sie gut sichtbar, also im Dunkeln beleuchtet sind, und niemanden behindern. In Fußgängerzonen gilt selbstverständlich auch, dass niemand behindert werden darf. In vielen Fußgängerzonen, wie etwa auch der in Pinneberg, gibt es Fahrradständer.
  5. Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren
    Tatsächlich ist das seit der Novelle der StVO im Jahr 2020 sogar ausdrücklich erlaubt, und zwar dann, wenn anderer Verkehr nicht behindert wird. Wenn eine Straße zum Beispiel so eng ist, dass für Autofahrer das Überholen eines einzelnen Radlers nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern auf Landstraßen möglich ist, darf man zu zweit nebeneinander radeln. Auf Fahrradstraßen, wie etwa im Oberen Ehmschen in Rellingen, im Thesdorfer Weg in Halstenbek, in der Amandastraße in Elmshorn oder in der Halstenbeker Straße in Pinneberg, dürfen Radfahrer generell nebeneinander fahren.