Übersetzt Aufgaben-Betrug – Bei dieser Unterform des Jobscammings wird man u. a. über Messenger-/ oder Nachrichtendienste direkt kontaktiert oder gelangt durch den Klick auf eine Werbeanzeige in Kontakt mit Betrügerinnen u. Betrügern. Hier finden Sie unsere Präventionshinweise zum Schutz vor dieser neuen Masche.

Job Scamming auch in NRW
Das Apple-Magazin McLife warnte im Dezember 2024 auf seiner Homepage vor dieser Online-Betrugs-Variante. Unter anderem nutzten Cyberkriminelle offensichtlich den Markennamen Apple für betrügerische Jobangebote. Laut des Artikels wurden durch entsprechende Taten mehrere Millionen US-Dollar erlangt. Auch in NRW gibt es eine Steigerung von angezeigten Fällen.
So funktioniert die Masche
Die Betrugs-Opfer erhalten ein direktes Stellenangebot über Messenger-Dienste wie Whats-App oder Telegramm. Täterinnen oder Täter geben sich als Mitarbeitende verschiedenster Personalvermittlungen aus und täuschen vor, auf den Lebenslauf der späteren Geschädigten aufmerksam geworden zu sein. Es wird ein lukratives Stellenangebot gemacht (mit scheinbar einfachen Tätigkeiten, wie Bewerten von Hotels, Testen von Produkten, „Liken“ von Youtube-Videos). Zum Teil werden die Interessenten zu Gruppen in besagten Messenger-Diensten eingeladen/hinzugefügt. Hier ist oft ein oder eine „Mentor/in“-/„Ausbilder/in“, der/die besagte Gruppe anleitet.
Bevor erste Gehaltszahlungen (mit Provision) erfolgen können, wird zum Teil verlangt, über eine Krypto-App selber Geld einzuzahlen. Zu einer tatsächlichen Auszahlung kommt es jedoch nie. Durch das Anleiten als auch das „Aufstacheln in der Gruppe“ ist die Versuchung groß, weiter zu machen. Schnell entsteht der Eindruck, dass es sich wirklich um ein seriöses Angebot handelt.
Folgende Präventionshinweise werden ergänzend zu den bekannten Hinweisen zu Jobscamming zum Schutz empfohlen:
- Nehmen Sie keine Jobs per Messenger- oder Kurznachrichtendienst (SMS) an.
- Lassen Sie sich nicht von lukrativen Angeboten mit scheinbar einfachen Aufgaben blenden.
- Nicht in Vorkasse gehen, um Geld zu verdienen.
- Vorsicht bei der Nutzung von Kryptowährung-Apps im Zusammenhang mit der Tätigkeit (z. B. für Gehaltszahlungen).
- Verlassen Sie Gruppen, in denen entsprechende Jobangebote gemacht werden.
- Persönliche und sensible Daten nicht an Unbekannte übermitteln (Identitätsdiebstahl).
Verwandte Online-Betrugsmasche
Eine in diesem Zusammenhang interessante weitere Online-Betrugsmasche ist der „Coaching-Scam“. Hierzu gab es im Mai 2025 in der AZ XY-Sondersetzung „Vorsicht Betrug“ einen Beitrag (Link zur AZ XY-Sondersendung vom 28.05.2025).
Job-Scamming

Identitätsdiebstahl bei der Bewerbung im Internet
Beim sogenannten „Job-Scamming“ kopieren bzw. verfälschen Täter Webseiten von tatsächlich existierenden Unternehmen und erstellen gefälschte Stellenanzeigen im Internet.
Es handelt sich also nicht um echte, sondern betrügerischen Stellenangebote. Die Täter/-innen nutzen dabei aus, dass heute fast alles digital abgewickelt wird.
Die Masche
Mit einem vorgetäuschten Bewerbungsverfahren versuchen die Betrüger/-innen an sensible Daten wie Ausweispapiere zu kommen. Das läuft so: Um angeblich die Identität mit einem Video-Ident-Verfahren festzustellen, sollen Bewerber/-innen ein Konto bei einer Bank eröffnen. Den Betroffenen wird versichert, dass das Konto lediglich zur Legitimation dient und im Anschluss sofort gelöscht wird.
Was die Opfer nicht wissen: Die Täter/-innen haben die Eröffnung des Kontos bereits vorher auf den Namen der Bewerber/-innen eingeleitet. Wenn die sich nun über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifizieren, eröffnet die Bank ein Konto mit den von den Täter/-innen zuvor übermittelten Kontaktdaten. Damit ist der Zugang zu diesem Konto für sie offen und kann für weitere Straftaten genutzt werden. Die Falle schnappt zu.
Betroffene erfahren in der Regel erst später von dem Betrug. Je nach dem, wie und wozu die Betrüger/-innen das Konto nutzen, kann der Verdacht entstehen, dass die Opfer selbst Straftaten begangen haben. Es kann zu Schadensersatzforderungen kommen.
Darauf sollten Sie achten
- Prüfen Sie sorgfältig das Stellenangebot, auf das Sie sich bewerben.
- Ist der Absender (Anbieter) tatsächlich existent?
- Überprüfen Sie den Adressaten im Internet und fragen gegebenenfalls bei den selbst recherchierten Erreichbarkeiten nach, ob die Stelle ausgeschrieben ist.
- Ist die in Aussicht gestellte Bezahlung angemessen oder handelt es sich um ein sehr gutes Angebot mit nicht notwendigen Vorkenntnissen oder Qualifikationen?
- Werden Sie noch vor der Übersendung eines Arbeitsvertrages um Übersendung sensibler Daten mittels E-Mail oder Messenger-Dienst gebeten?
Die Polizei rät
- Übermitteln Sie keine sensiblen oder persönlichen Daten, wie etwa Ablichtungen von Ausweispapieren, an unbekannte Personen.
- Lehnen Sie eine Kontoeröffnung mittels Video-Ident-Verfahren in einem Bewerbungsverfahren ab.
- Sollen Sie dennoch eine Videoidentifikation durchführen, teilen Sie dem Dienstanbieter deutlich mit, wofür Sie die aktuelle Identifizierung durchführen (Identifizierung für eine Bewerbung auf eine Stelle). Sollten Betrüger diese nutzen, um hinterrücks ein Konto zu eröffnen, würde der Dienstleister abbrechen und vor Betrug warnen.
- Lassen Sie ggf. Ihr Konto sperren, wenn Sie bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen haben.
- Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie einem Fremden Ihre Daten übermittelt haben.
Weitere Informationen finden Sie auf:
