Ebay Kleinanzeigen: Vorsicht bei Verkauf mit „Sicher bezahlen“

Ob Kleidung, Spielzeug oder Möbel: Kleinanzeigen-Portale sind beliebt, auch bei Betrügern. Diese haben es nicht nur auf Käufer, sondern auch auf Verkäufer abgesehen. Worauf sollte man achten?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer Betrugsmasche beim Verkauf auf Kleinanzeigen-Portalen. Der Fall: Eine Verbraucherin stellte zwei Tickets bei Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf ein. Eine Interessentin meldete sich, die den Kauf über die „Sicher bezahlen“-Option abwickeln wollte. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass die Artikel bezahlt seien und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung von 3.000 Euro aus.

Sicher bezahlen: Nur die Nachrichten-Funktion des Portals nutzen

„Bei ‚Sicher bezahlen‘ denken die meisten nicht an ein Betrugsrisiko. Schließlich bietet die Funktion auch einen Käufer- und Verkäuferschutz. Und so tappen viele in die Smishing-Falle“, so Ann-Katrin Fornika, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg. Wichtig bei dieser Zahlungsmethode sei aber, dass die Funktion ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigen-Portals stattfindet. Links in E-Mails oder SMS sollten deshalb gar nicht erst angeklickt werden, um keine Daten preiszugeben, rät Fornika.

Tipps für den sicheren Verkauf

„Verkäuferinnen und Verkäufer sollten immer selbst die Zahlungsart bestimmen“, empfiehlt die Beraterin. So können sie sich auch in aller Ruhe mit dem korrekten Ablauf auseinandersetzen. Auf Nummer sicher geht man, wenn der Verkaufsartikel immer gegen Barzahlung abgeholt wird. „Wer seinen Artikel aber versenden möchte, sollte unbedingt auf eine sichere Zahlungsart mit Käufer- und Verkäuferschutz setzen“, so Fornika. Zudem sollte der Versand versichert erfolgen und nachverfolgt werden können. Nur so lassen sich später gegebenenfalls Ansprüche geltend gemacht.