Roaming: Kostenfallen bei der Mobilfunknutzung vermeiden

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Im Urlaub ist das Smartphone ständiger Begleiter. Im EU-Ausland entstehen meist keine Kosten für die Roaming-Nutzung. Trotzdem gibt es versteckte Kostenfallen, besonders bei der Datennutzung außerhalb der EU.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Roamingverordnung am 15. Juni 2017 sind Zusatzgebühren für die Nutzung von Smartphones im EU-Ausland weggefallen. Wer aus dem Urlaub zu Hause anruft oder am Strand im Internet surft, muss also grundsätzlich keine undurchsichtigen Kostenfallen mehr befürchten. Es gilt die Regel: Mobiles Telefonieren, SMS und Internetnutzung sind im EU-Ausland genauso teuer wie im Heimatland.

Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regelung: Beispielsweise wenn die kurzzeitige Nutzung durch einen Langzeiturlaub oder Auslandsaufenthalt überschritten wird, warnt die Verbraucherzentrale. Auch bei Reisen ins außereuropäische Ausland greifen die EU-Roaming-Regelungen nicht.

Was bedeutet Roaming?

Der Begriff „Roaming“ stammt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch „herumstreifend, sich herumtreibend, wandernd oder streunend“. Das beschreibt den technischen Prozess recht gut, denn beim Roaming nutzen Smartphone-Besitzer zum Telefonieren und Datentransfer ein fremdes Mobilfunknetz, weil das Heimnetz nicht zur Verfügung steht.

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Vor Auslandsreise Roaming-Regeln des Mobilfunkanbieters prüfen

Leider haben noch nicht alle Mobilfunkanbieter die Roaming-Verordnung umgesetzt oder in besonderen Tarifen andere Regelungen mit ihren Kunden getroffen. Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich vor einer Reise ins EU-Ausland beim Mobilfunkanbieter nach den geltenden Roaming-Bedingungen oder Vertragsbedingungen.

Nationale Tarife ermöglichen Mobilfunk nur innerhalb Deutschlands

Ist bei einem speziellen nationalen Tarif die Nutzung des Smartphones auf Deutschland begrenzt, bleibt die SIM-Karte im Ausland ohne Funktion. SMS, Telefonieren und Internetnutzung stehen dann überhaupt nicht zur Verfügung. Auch hier sollten sich Verbraucher rechtzeitig vor der Reise bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen und sich Alternativen überlegen, um eine Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Fair-Use-Grenzen bei der Datennutzung nicht überschreiten

In puncto Daten- und Internetnutzung gelten die EU-Roaming-Regeln nur für den normalen, kurzzeitigen Gebrauch im Ausland. Ist die vertraglich festgelegte sogenannte Fair-Use-Grenze, beispielsweise durch einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt oder Langzeitferien überschritten, können zusätzliche Roaming-Gebühren anfallen.

Besteht anhand des Nutzungsverhaltens der Verdacht, dass lange keine „stabile Verbindung“ im Inland bestanden hat, kann der Mobilfunkanbieter sogar Auskunft und Nachweise über den Aufenthaltsort des Kunden verlangen. Auch bei sehr günstigen Tarifen erheben die Mobilfunkanbieter in diesen Fällen oft Zusatzgebühren.

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Kostendeckel und Informationspflicht bei Roaming außerhalb der EU

Bei Reisen ins nicht EU-Ausland gilt die Datennutzung zum Heimtarif nicht. Hier müssen Verbraucher weiterhin mit Zusatzkosten für das Roaming rechnen, die aber auf maximal 60 Euro gedeckelt sind. Kann der Mobilfunkanbieter aus technischen Gründen keinen Kostendeckel einrichten, muss er seine Kunden zuvor per SMS auf die Zusatzkosten hinweisen. Erhöhte, ungedeckelte Kosten fallen in der Regel bei der Smartphone-Nutzung auf Kreuzfahrt- und Fährschiffen sowie im Flugzeug an.

Datennutzung für Auslandsanbieter beim Smartphone deaktivieren

Das Telefonieren über Messenger-Dienste wie WhatsApp verbraucht größere Datenmengen. Bei Urlauben außerhalb der EU sollten Verbraucher deshalb das günstigere Mobilfunkgespräch nutzen. Wer Kostenfallen im Ausland ganz ausschließen möchte, kann in den Einstellungen des Smartphones die mobile Datennutzung für ausländische Mobilfunkanbieter deaktivieren. Messenger-Dienste sind dann allerdings nur noch nutzbar, wenn das Smartphone – beispielsweise im Hotel – über eine WLAN-Verbindung mit dem Internet verbunden ist.