Gesetzliche Nachtruhe:

Ab wann gilt sie und was ist erlaubt?

(Bildquelle: Pixabay) Wer tagsüber arbeitet, entspannt sich abends gerne in ruhiger Umgebung zu Hause. Ruhezeiten und insbesondere die Nachtruhe sind für viele von uns unverzichtbar. Um in den Genuss des erholsamen Schlafs zu kommen, braucht es ein möglichst geräuscharmes Umfeld. Daher regelt der Gesetzgeber diese geschützte Zeit, in der auf laute Geräusche und andere Störungen verzichtet werden muss. Musik oder Fernsehen in Zimmerlautstärke, Gespräche in normaler Lautstärke oder Gartenarbeiten wie Blumen gießen sind erlaubt.

Im Bundesimmissionsschutzgesetz und manchen Landes-Immissionsschutzgesetzen ist der Begriff der Nachtruhe exakt definiert. Neben einigen Ausnahmeregelungen existieren in einigen Bundesländern abweichende Regelungen, wie zum Beispiel in Bayern die Bayerische Biergartenverordnung. Wer die Nachtruhe nicht respektiert, der begeht Ruhestörung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Nachtruhe werktags und am Samstag

Die Zeiten für die gesetzliche Nachtruhe sind im Vergleich zur der Mittagsruhe in Deutschland genau geregelt. Das Gesetz unterscheidet bei der Nachtruhe zwischen werktags und Wochenende. Ab wann gilt also die Nachtruhe an Werktagen?

Generell gilt die Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr. Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Bohren, Maschinenbetrieb und so weiter sind während dieses Zeitraums zu unterlassen. Das gilt auch für den Samstag, der wie ein Werktag behandelt wird. Auch an diesem Tag muss um 22 Uhr Ruhe herrschen. Für motorbetriebene Gartengeräte gibt es eine Erweiterung der Ruhezeit. Rasenmähen zum Beispiel ist nur zwischen 7 und 20 Uhr gestattet.

Nachtruhe am Wochenende

Ab Samstag 22 Uhr gilt eine verlängerte Ruhezeit von 32 Stunden. Das heißt, geräuschvolle Arbeiten oder Feiern mit lauter Musik dürfen nicht stattfinden. Private Gesellschaften sind nur in Zimmerlautstärke gestattet. Der Sonntag steht damit komplett unter dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Diese gilt den ganzen Tag über und somit auch für Feiertage, die auf einen anderen Tag als den Sonntag fallen.

Mietrecht und Nachtruhe

In einer Mietwohnung ist besonders sorgsam auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten. Alles, was über Zimmerlautstärke hinausgeht, ist zwischen 22 und 6 Uhr zu unterlassen. Häufig tauchen bei Mietern Fragen auf, wie zum Beispiel „Darf ich nachts Wäsche waschen?“ Eine generelle Antwort darauf ist schwierig. Es kommt in diesem Fall auf die Waschmaschine und ihren Lärmpegel an. Prinzipiell gilt: Nachbarn dürfen durch Lärm nicht gestört werden.

Häufig gibt es in Mehrfamilienhäusern eine eigene Hausordnung, die die Ruhezeiten regelt. Diese können von der gesetzlichen abweichen und sind verpflichtend. Mieter sollten einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Auch darin können Ruhezeiten verankert sein.

Generell gilt:

  • Innerhalb der angesetzten Ruhezeiten muss auf geräuschvolle Gartenarbeit verzichtet werden. Elektrische oder motorbetriebene Geräte dürfen nicht eingesetzt werden.
  • Gespräche im Garten oder auf dem Balkon müssen leise erfolgen.
  • Musik ist leise zu stellen. Sie darf in der Nachbarwohnung kaum zu hören sein. Das heißt, unter 35 Dezibel (dB).
  • Hundegebell oder lautstarke Streitigkeiten fallen unter Ruhestörung.
  • Kein Musizieren.

Weint nachts ein Baby in der nachbarschaftlichen Wohnung, müssen die Mitmieter dies hinnehmen.

In Extremfällen kann eine Ruhestörung auch als Körperverletzung (§ 223 StGB) gewertet werden. Beispielsweise dann, wenn die Gesundheit von Betroffenen in Form von Schlafstörungen gefährdet wird. In solchen Fällen handelt es sich nicht länger um eine Ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr um eine Straftat. Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.