Wer zur Miete wohnt, zahlt bei den Nebenkosten oft pauschal für das Kabelfernsehen mit. Ab 1. Juli entfällt diese Möglichkeit der Abrechnung. Was bedeutet das für Mieter und Mieterinnen?
Bei den Betriebskosten zahlen Mieter und Mieterinnen oft pauschal für das Kabelfernsehen mit, unabhängig davon, ob sie den Kabelanschluss nutzen oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht es Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Dann endet die Übergangsfrist für das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Millionen Mieter in Deutschland können künftig selbst wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen.